Wenn die Software den Arbeitsplatz verschließt
Ein Formular, das sich nur mit der Maus bedienen lässt, kann eine ganze Aufgabe blockieren. Wie Betriebe ihre Arbeitssoftware vor der Einführung an echten Tätigkeiten und mit den passenden Hilfsmitteln prüfen.
In diesem Text

Ein Arbeitsauftrag auf dem Bildschirm: Status prüfen, eine Rückfrage ergänzen, die nächste Schicht informieren. Wenn sich das Formular nur mit der Maus zuverlässig bedienen lässt, stockt nicht irgendein Nebenweg. Es stockt die Arbeit.
Das ist ein Prüfszenario, kein Bericht aus einem bestimmten Betrieb. Es zeigt, warum der Zugang zu einer Anwendung zur Aufgabe gehört. Ein Programm kann alle erwarteten Funktionen haben und einzelne Beschäftigte trotzdem außen vor lassen. Ein unbeschriftetes Feld sagt einem Screenreader wenig. Ein Tastaturfokus, der im Dialog verschwindet, lässt sich nicht mit mehr Übung zurückholen.
Ein Bedienweg entscheidet mit
Digitale Barrieren fallen oft erst auf, wenn jemand ein Werkzeug mit einer anderen Eingabe benutzt. Eine Person navigiert mit der Tabulatortaste, eine andere lässt sich Feldnamen und Statusmeldungen vorlesen oder vergrößert den Bildschirmausschnitt. Dafür muss die Anwendung zeigen, wo der Fokus liegt, Bedienelemente benennen und eine sinnvolle Reihenfolge anbieten. Eine Meldung, die nur durch Farbe auffällt, hilft dem Screenreader nicht. Ein Formular, das beim Speichern den Fokus verliert, macht den nächsten Schritt schwer auffindbar.
Für Beschäftigte kann daraus eine Abhängigkeit entstehen: Eine Kollegin liest ein Feld vor, ein Kollege übernimmt die Eingabe, oder jemand muss einen Umweg durch ein zweites Programm finden. Diese Hilfen können im Moment nützlich sein. Als dauerhafte Lösung verschieben sie aber Arbeit und Verantwortung auf andere. Auch die Person, die das Problem meldet, sollte nicht jedes Mal aufs Neue beweisen müssen, dass etwas nicht funktioniert.
Was Beschäftigte am Bildschirm erleben
Eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2025 gibt einen Hinweis darauf, wie verbreitet digitale Hürden im Arbeitsalltag wahrgenommen werden. 4.180 Befragte, die bei der Arbeit digitale Medien nutzten, beantworteten Fragen zu konkreten Barrieren. Sie nannten unter anderem unübersichtliche Websites, schwer verständliche Sprache und fehlende Tastaturbedienbarkeit.
| Von Beschäftigten berichtete Barriere | Anteil |
|---|---|
| Unübersichtliche Struktur von Websites | 68,2 % |
| Schwer verständliche Sprache | 58,6 % |
| Unzureichender Farbkontrast | 49,9 % |
| Fehlende Tastaturbedienbarkeit | 49,8 % |
| Fehlende Alternativtexte für Bilder | 47,9 % |
„Mindestens selten“ fasst die Antworten selten, manchmal und häufig zusammen. Die Zahlen stammen aus einer gewichteten Onlinebefragung, nicht aus einem technischen Test von Firmenprogrammen. Mehrere Fragen bezogen sich ausdrücklich auf Websites. Sie sind deshalb kein Fehleranteil aller Arbeitssoftware und kein Beleg dafür, dass eine bestimmte Anwendung unzugänglich ist. Die Befragten sollten digitale Medien am Arbeitsplatz einordnen, nicht eine vollständige Liste installierter Programme prüfen.
62,7 Prozent dieser Gruppe fanden digitale Barrierefreiheit für ihre Arbeit wichtig oder sehr wichtig. Bei Beschäftigten mit anerkannter Behinderung lag der Anteil bei 72,6 Prozent, bei Beschäftigten ohne anerkannte Behinderung bei 61,2 Prozent. Die kleine Differenz in der zweiten Gruppe ist eine gute Erinnerung: Verständliche Struktur, lesbare Kontraste und verlässliche Bedienwege können den Arbeitstag vieler Menschen betreffen.
Auch Arbeitssoftware ist Teil des Arbeitsplatzes
Für Bildschirmarbeitsplätze spricht die Arbeitsstättenverordnung von geeigneter Software. Sie soll zur jeweiligen Aufgabe sowie zu den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten passen. Die Software soll Abläufe erklären, Einfluss darauf zulassen und Handhabungsfehler mit begrenztem Aufwand korrigierbar machen. Das ist kein fertiger Screenreader-Test. Es macht aber deutlich, dass ein Bildschirmprogramm an der Arbeit gemessen werden muss, für die es eingesetzt wird.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird häufig in diesem Zusammenhang genannt. Sein Anwendungsbereich umfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede interne Anwendung eines Betriebs von genau denselben Produktregeln erfasst wird. Für Bildschirmarbeitsplätze nennt die Arbeitsstättenverordnung einen eigenen Bezug. Individuelle Pflichten und Unterstützungsleistungen können weitere Rechtsgrundlagen haben. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ersetzt dieser Text nicht.
- 01Aufgabe wählen
- 02Mit Hilfsmittel testen
- 03Rückmeldung einbauen
- 04Erneut prüfen
Erst die Aufgabe wählen, dann das Werkzeug prüfen
Ein sinnvoller Test beginnt nicht mit einer langen Prüfliste. Er beginnt mit einem echten Arbeitsvorgang. Eine Person soll sich anmelden, einen Auftrag finden, den Status lesen, eine Rückfrage ergänzen und den Vorgang abschließen. Wer testet, nutzt dieselbe Tastatur, denselben Screenreader, dieselbe Vergrößerungssoftware und dieselbe Programmversion, die später im Betrieb vorgesehen sind.
Danach zählt der ganze Weg. Erreicht die Tastatur jedes Feld? Bleibt der Fokus sichtbar und nachvollziehbar? Liest die Sprachausgabe nicht nur den Feldnamen, sondern auch den Status nach dem Speichern vor? Lässt sich eine Eingabe korrigieren, ohne die Seite neu zu öffnen oder den Auftrag noch einmal anzulegen? Wird ein Fehler verständlich erklärt? Beim Vergrößern sollten wichtige Bedienelemente erreichbar bleiben. Für Listen und Tabellen muss erkennbar sein, welche Angabe zu welcher Zeile gehört.
Menschen, die ein Hilfsmittel brauchen, kennen oft genau die Stelle, an der eine Anwendung aus dem Tritt gerät. Ihre Beteiligung ist deshalb Teil des Tests. Dafür müssen sie keine Diagnose im Team vortragen. Es reicht, festzuhalten, welche Aufgabe nicht klappt, womit sie ausprobiert wurde und welche Rückmeldung fehlt. Die IT kann daraus ein nachvollziehbares Fehler-Ticket machen. Eine verantwortliche Person braucht Zeit und Zuständigkeit, den Fehler bis zur erneuten Prüfung zu verfolgen.
Vor der Unterschrift nach der Rückmeldung fragen
Ein Produktblatt oder eine Konformitätserklärung beantwortet nicht jede Frage aus dem eigenen Arbeitsalltag. Bei einer Beschaffung hilft ein Termin im Testsystem: dieselbe Aufgabe mit Tastatur und Screenreader durchspielen, Vergrößerung einschalten und anschließend gezielt einen Fehler korrigieren. Ein Anbieter kann dabei erklären, welche Hilfsmittel er geprüft hat und welche Einschränkungen noch offen sind. Die Beschäftigten sollten die Anwendung trotzdem selbst ausprobieren können.
Nach dem Kauf bleibt die Prüfung nötig. Ein Update kann Felder verschieben, eine Statusmeldung ändern oder einen Tastaturweg unterbrechen. Ein offener Kontakt für Fehlerberichte verhindert, dass eine Barriere zur privaten Daueraufgabe einzelner Kolleginnen und Kollegen wird. Für individuelle technische Ausstattung bieten Arbeitsagentur und Reha-Träger Beratung an; wer zuständig ist und welche Kosten übernommen werden, hängt vom konkreten Fall ab.
Die Frage für die nächste Softwarevorführung ist einfach: Kann eine Person den nötigen Arbeitsschritt mit den Hilfsmitteln erledigen, die ihr zur Verfügung stehen, und weiß sie danach, an wen sie einen Fehler melden kann? Wenn darauf noch niemand eine Antwort hat, ist die Vorführung nicht zu Ende.
Quellen und Hinweise
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nummer 6.5. Amtlicher Text zu Benutzerfreundlichkeit und Software an Bildschirmarbeitsplätzen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 1. Gesetzlicher Anwendungsbereich für die erfassten Produkte und Dienstleistungen.
Institut der deutschen Wirtschaft: Hannah Milena Seichter, Philipp Johann Trögeler und Dominik Evcimen, „Digitale Barrierefreiheit: Eine Frage des Alters, weniger der Behinderung“, IW-Report 60/2025. Gewichtete Beschäftigtenbefragung; die genannten Häufigkeiten sind Selbstauskünfte und betreffen teils Websites.
Bundesagentur für Arbeit: „Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung auf 1,14 Millionen gestiegen“, Presseinformation Nr. 28 vom 22. Juli 2026. Statistik für 2024 und Beschäftigungsbetriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen.
BIT inklusiv: „Befragungsergebnisse über IT-Barrieren an Arbeitsplätzen“. Nutzerberichte zu Bildschirmsoftware, Screenreadern, Vergrößerung und Tastaturbedienung.
Bundesagentur für Arbeit: „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Informationen zu technischen Arbeitshilfen und Arbeitsassistenz; die Zuständigkeit wird im Einzelfall geklärt.
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