Betriebe im Wandel / Erklärung

Der Produktpass beginnt vor dem QR-Code

Ein Digitaler Produktpass wirkt wie ein Etikett. Die eigentliche Arbeit liegt davor: Produktdaten aus verschiedenen Bereichen so zusammenzuführen, dass Herkunft, Version und Zuständigkeit erkennbar bleiben.

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In diesem Text
ABB. 01[ SCHEMATISCHE DARSTELLUNG ]Produktzeichnung, Materialprobe, Qualitätsnachweis und Wartungshinweis führen zu einer Produktakte neben einem Bauteil.
ABB. 01 Der Produktpass beginnt bei verknüpften Produktinformationen, bevor ein Datenträger angebracht wird. Redaktionelle Konzeptillustration.

Auf einem Produkt klebt ein kleiner Code. Wer ihn scannt, soll später Informationen über das Produkt finden. Das sichtbare Zeichen ist aber nur der Eingang. Dahinter braucht es einen Datensatz, der zu genau diesem Produkt gehört, der zu den richtigen Menschen führt und nach einer Änderung nicht veraltet stehen bleibt.

Der Digitale Produktpass wird oft auf den QR-Code verkürzt. Für einen Hersteller beginnt er eher mit einer unscheinbaren Frage: Wo liegen die Angaben, aus denen eine verlässliche Produktinformation werden soll? Ein Teil steckt im ERP, einer im CAD- oder PLM-System, ein anderer in Lieferantenerklärungen, Prüfunterlagen oder der Servicedokumentation. Die Herausforderung ist nicht, jedes Dokument in eine neue Oberfläche zu kopieren. Sie besteht darin, den Zusammenhang zwischen Produkt, Quelle und Verantwortung zu erhalten.

Erst klären, welches Produkt gemeint ist

Der europäische Rahmen führt den Digitalen Produktpass schrittweise und für bestimmte Produktgruppen ein. Die genaue Pflicht und der Inhalt hängen von der jeweils anwendbaren Produktregel ab. Die Verordnung über Batterien sieht zum Beispiel ab dem 18. Februar 2027 einen Batteriepass für Elektrofahrzeugbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit mehr als zwei Kilowattstunden vor. Für weitere Gruppen veröffentlicht die Kommission einen fortgeschriebenen, ausdrücklich vorläufigen Zeitplan.

Ein Betrieb sollte deshalb nicht mit einer beliebigen Produktliste anfangen. Zuerst braucht es eine belastbare Eingrenzung: Welche Produktgruppe, welche Rolle in der Lieferkette und welche Rechtsgrundlage sind für das konkrete Angebot relevant? Ein Zulieferteil kann andere Fragen aufwerfen als ein vollständiges Endprodukt. Und ein Produkt, das außerhalb der eigenen Fertigung liegt, kann trotzdem in den Aufgabenbereich des Unternehmens fallen, wenn es das Produkt auf den EU-Markt bringt.

Der EU-Index ist nicht das Produktarchiv

Seit Juli 2026 ist das EU-Register für Produktpässe in Betrieb. Es führt Produktkennungen, Registrierungsangaben und Metadaten zusammen. Die ausführlicheren Produktinformationen liegen nach dem vorgesehenen Modell dezentral bei dem verantwortlichen Unternehmen oder einem beauftragten Dienstleister. Das Register ist also eher Wegweiser und Prüfpunkt als zentraler Ablageort für sämtliche Produktunterlagen.

Diese Aufteilung macht eine organisatorische Frage sichtbar. Das Unternehmen, das ein Produkt auf den Markt bringt, bleibt für die Erstellung und Richtigkeit des Passes verantwortlich. Ein Dienstleister kann speichern, übertragen oder beim Betrieb helfen. Er kann aber nicht wissen, ob eine neue Materialvariante, ein ausgetauschtes Bauteil oder eine geänderte Anleitung bereits in der richtigen Produktversion angekommen ist.

Auch die technische Grundlage ist in Bewegung. Im Juli 2026 veröffentlichte die Kommission Referenzen für sechs harmonisierte DPP-Normen, etwa zu Kennungen, Datenträgern, Schnittstellen und Datenaustausch. Die Kommission führt weitere Normen und produktspezifische Festlegungen weiter. Ein QR-Code allein beantwortet deshalb noch nicht, welche Informationen in welcher Form gebraucht werden oder wer sie aktuell hält.

Eine Produktakte hat mehrere Adressen

Nehmen wir als Gedankenbild ein Ersatzteil, das ein Betrieb in mehreren Ausführungen fertigt. Die folgende Tabelle ist keine amtliche Feldliste. Sie ist ein Arbeitsblatt, mit dem sich auffinden lässt, wer eine Angabe pflegt und welche Rückfrage vor einer technischen Umsetzung offen ist. Die verbindlichen Inhalte richten sich nach der jeweiligen Produktregel.

Datenbereich Möglicher Fundort Erste Klärung im Betrieb
Kennung und Ausführung ERP, Artikelstamm, PIM Gilt die Angabe für Modell, Charge oder Einzelstück?
Werkstoffe und Zulieferteile Stückliste, PLM, Lieferantendokumente Zu welcher Produktversion und welchem Nachweis gehört sie?
Prüfung und Konformität Qualitätsmanagement, technische Unterlagen Wer prüft Gültigkeit und Zuordnung zum Produkt?
Nutzung und Instandhaltung Anleitung, Ersatzteilkatalog, Service Welche Information braucht die nächste Person tatsächlich?
Änderungen Änderungsfreigabe, ERP oder PLM Welches Ereignis löst eine Aktualisierung des Passes aus?

Schon diese Übersicht zeigt, warum ein digitales Abbild ohne Zuständigkeiten schnell zur zweiten, widersprüchlichen Ablage wird. Ein belastbarer Prozess benennt eine Quelle, eine verantwortliche Stelle und den Anlass für eine Aktualisierung. Bei Lieferantendaten gehört außerdem dazu, welche Angaben weitergegeben werden dürfen und in welcher Form ein Beleg verfügbar ist.

SCHEMA / KEINE MESSDATEN
  1. 01Produkt eingrenzen
  2. 02Quelle finden
  3. 03Zuständigkeit klären
  4. 04Änderung nachhalten
Ein redaktioneller Prüfweg für einen Produktdatensatz. Er bildet keine amtliche DPP-Feldliste ab. Redaktionelles Schema.

Vor dem großen System einen Datensatz verfolgen

Der europäische Forschungsdienst der Kommission beschreibt für die Entwicklung künftiger DPP-Datenregeln einen Ablauf, der bei Produktumfang und vorhandenen Praktiken beginnt, dann konkrete Anwendungsfälle und Datenbedarfe prüft und zum Schluss die vorgeschlagene Struktur mit Beteiligten validiert. Das ist eine Methode für die Vorbereitung von Produktregeln, keine betriebliche Checkliste. Für einen Betrieb lässt sich daraus dennoch ein vorsichtiger erster Arbeitsschritt ableiten: einen repräsentativen Produktdatensatz vom Ursprung bis zur späteren Ausgabe verfolgen.

Dabei helfen fünf Fragen:

  1. Ist das ausgewählte Produkt von einer geltenden oder absehbaren Produktregel erfasst?
  2. Woher stammt jede relevante Angabe, und welche Version liegt dort?
  3. Wer darf sie fachlich bestätigen und wer darf sie veröffentlichen?
  4. Was passiert mit dem Pass, wenn sich Stückliste, Anleitung oder Produktstatus ändern?
  5. Kann eine berechtigte Person den vorgesehenen Datenweg in einer Testumgebung nachvollziehen?

Die Kommission stellt ein Testsystem für das Register bereit. Ein solcher Test kann Rollen, Registrierung und Abläufe sichtbar machen. Er bestätigt nicht automatisch die Richtigkeit eines Produktdatensatzes. Diese muss das Unternehmen aus seinen eigenen Quellen und mit den zuständigen Fachleuten prüfen.

Der Code wird erst am Ende interessant

Ein Digitaler Produktpass verspricht keine bessere Reparatur, transparentere Lieferkette oder weniger Aufwand von selbst. Solche Wirkungen hängen davon ab, ob die bereitgestellten Informationen verlässlich und für die jeweilige Person brauchbar sind. Dafür müssen Fachbereiche zusammenarbeiten: Entwicklung kennt Varianten, Einkauf kennt Lieferbelege, Qualität prüft Nachweise und Service sieht, welche Information bei einer Reparatur fehlt.

Ein kleiner, nachvollziehbarer Datensatz ist dafür oft aussagekräftiger als eine große Digitalisierungsdemo. Er zeigt, welche Quellen sich bereits nutzen lassen, wo eine Zuständigkeit fehlt und welche Regel noch abgewartet werden muss. Wenn der Datensatz eine Änderung übersteht, ohne dass eine zweite Wahrheit entsteht, ist der Betrieb dem Produktpass näher als mit einem fertigen Etikett.

Quellen und Hinweise

Verordnung (EU) 2024/1781 über Ökodesign für nachhaltige Produkte, insbesondere Artikel 9 bis 13 und Anhang III: amtlicher Verordnungstext auf EUR-Lex.

Kommission, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zur Umsetzung des EU-Registers für Digitale Produktpässe, 16. Juli 2026. Kommission, Mitteilung zum Start des Registers und der Testumgebung, 20. Juli 2026. Kommission, Informationsseite zum DPP-Register und zum Zeitplan, abgerufen am 20. Oktober 2026.

Kommission, Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 zu sechs harmonisierten Normen für Digitale Produktpässe, 14. Juli 2026. Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, Artikel 77 und Anhang XIII.

K. Chawla, T. Chirvasuta, M.-A. Wolf, K. Wolf, S. Rongen et al., „Methodology for defining data requirements for the Digital Product Passport under the ESPR framework“, Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission, JRC145830, 2026. Die Studie entwickelt eine Methode für die Vorbereitung produktspezifischer Datenanforderungen; sie ist weder eine repräsentative Unternehmensbefragung noch eine fertige DPP-Spezifikation.

Fraunhofer IEM und Wuppertal Institut, „Digitaler Produktpass in der Praxis: So stellen Sie Ihr Unternehmen richtig auf“, 28. April 2026. Die Veröffentlichung enthält praktische Empfehlungen der beteiligten Einrichtungen, keine repräsentative Messung des Umsetzungsstands deutscher Betriebe.

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Zum Autorin

Miriam Al-Husseini

Geboren 1991 in Dortmund. Studium der Journalistik und Volkswirtschaftslehre an der TU Dortmund mit Volontariat bei einer renommierten regionalen Wirtschaftszeitung. Seit über acht Jahren berichtet sie schwerpunktmäßig über den Wandel im deutschen Mittelstand, die Schnittstelle zwischen Startups und Fertigungsindustrie, innerbetriebliche Mitbestimmung sowie Ressourceneffizienz. Bei FreieTech verfasst sie fundierte Betriebsanalysen, Prozessreportagen und Untersuchungen zur praktischen Wirtschaftlichkeit technologischer Erneuerungen.

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